Wassergebühren / Satzungen

Aktuelle Gebühr

Die BRW ist ein öffentlich-rechtlicher Zweckverband und arbeitet ohne Gewinnerzielungsabsicht nach dem Kostendeckungsprinzip. Maßgebend für die Berechnung der Gebühren (Wasserpreis) ist

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Verbandssatzung

In der Verbandssatzung sind u.a. die Aufgaben der BRW und deren Mitglieder sowie die Zuständigkeiten der Organe festgelegt. Die aktuelle Satzung wurde im Amtsblatt des Landkreises Donau-Ries Nr. 04 vom 12.04.2018 veröffentlicht.

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Wasserabgabesatzung

In der Wasserabgabesatzung (WAS) sind die allgemeinen Versorgungsbedingungen der BRW festgeschrieben. Die aktuelle Satzung wurde im Amtsblatt des Landkreises Donau-Ries Nr. 04 vom 09.03.2023 veröffentlicht.

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Beitrags- und Gebührensatzung

In der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) sind die Bedingungen und Euro-Beträge festgeschrieben, welche für die Anschlussmöglichkeit bzw. den Grundstücksanschluss sowie die Belieferung mit Trinkwasser gelten. Die aktuelle Satzung wurde im Amtsblatt des Landkreises Donau-Ries Nr. 4 vom 09.03.2023 veröffentlicht.

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Anlage 1 zu den Satzungen

In der Anlage 1 finden Sie die Städte, Märkte und Gemeinden bzw. die Ortschaften, die in den Zuständigkeitsbereich der BRW fallen und in welchen die vorgenannten Satzungen gelten.

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