Bestätigung der Hausinstallation

Die Hausinstallation darf nur von einem Installationsunternehmen ausgeführt werden, welches in das Installateurverzeichnis der BRW oder eines anderen Wasserversorgungsunternehmens eingetragen ist. Vor Inbetriebsetzung der Anlage, d.h. bevor der Wasserzähler eingebaut werden kann, hat das ausführende Installationsunternehmen die ordnungsgemäße, d.h. die nach den anerkannten Regeln der Technik erfolgte Ausführung der Hausinstallation zu bestätigen. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die hohe Qualität des Trinkwassers entsprechend der Trinkwasserverordnung bis zum Wasserhahn erhalten bleibt. Die Bestätigung hat auf nachfolgendem Formblatt zu erfolgen: