Die BRW ist ein öffentlich-rechtlicher Zweckverband und arbeitet ohne Gewinnerzielungsabsicht nach dem Kostendeckungsprinzip. Maßgebend für die Berechnung der Gebühren (Wasserpreis) ist Artikel 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG Bayern). Hiernach decken die Grund- und Verbrauchsgebühren die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelten und ansatzfähigen Kosten unseres Trinkwasserversorgungsunternehmens. Die nachfolgenden Gebühren wurden in der Beitrags- und Gebührensatzung (BGS) zur Wasserabgabesatzung veröffentlicht.
Der durchschnittliche Wassergebrauch eines Haushaltes liegt im Verbandsgebiet der BRW bei rd. 145 m³ im Jahr (drei Personen Haushalt); die jährliche Wassergebühr hierfür beträgt 319,93 € incl. gesetzliche Mehrwertsteuer.
Auf einen Tag bezogen zahlt der Haushalt 0,88 € für 397 Liter frisches Trinkwasser.
Die Wassergebühr setzt sich aus der Grund- und Verbrauchsgebühr zusammen:
Verbrauchsgebühr (BGS § 10) | |||
Nettopreis |
Endpreis |
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Die Verbrauchsgebühr |
1,40 Euro | 1,50 Euro |
Monatliche Grundgebühr für Hauswasserzähler (BGS § 9a) | |||
in einer Größe |
Nettopreis |
Endpreis |
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bis zu Qn | 2,5 m³/h | 8,00 Euro | 8,56 Euro |
bis zu Qn | 6,0 m³/h | 10,40 Euro | 11,13 Euro |
bis zu Qn | 10,0 m³/h | 14,70 Euro | 15,73 Euro |
größer als Qn | 10,0 m³/h | 20,10 Euro | 21,51 Euro |