Aktuelle Gebühr

Allgemeiner Tarif - Wasserversorgung

Die BRW ist ein öffentlich-rechtlicher Zweckverband und arbeitet ohne Gewinnerzielungsabsicht nach dem Kostendeckungsprinzip. Maßgebend für die Berechnung der Gebühren (Wasserpreis) ist Artikel 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG Bayern). Hiernach decken die Grund- und Verbrauchsgebühren die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelten und ansatzfähigen Kosten unseres Trinkwasserversorgungsunternehmens. Die nachfolgenden Gebühren wurden in der Beitrags- und Gebührensatzung (BGS) zur Wasserabgabesatzung veröffentlicht.

Der durchschnittliche Wassergebrauch eines Haushaltes liegt im Verbandsgebiet der BRW bei rd. 145 m³ im Jahr (drei Personen Haushalt); die jährliche Wassergebühr hierfür beträgt 427,14 € incl. gesetzliche Mehrwertsteuer.

Auf einen Tag bezogen zahlt der Haushalt 1,17 € für 397 Liter frisches Trinkwasser.

Die Wassergebühr setzt sich aus der Grund- und Verbrauchsgebühr zusammen:

 

Verbrauchsgebühr (BGS § 10) bis 31.03.2023
 

Nettopreis

Endpreis
einschl. 7 % Umsatzsteuer

Die Verbrauchsgebühr
beträgt je m³

1,40 Euro 1,50 Euro

 

Verbrauchsgebühr (BGS § 10) ab 01.04.2023
 

Nettopreis

Endpreis
einschl. 7 % Umsatzsteuer

Die Verbrauchsgebühr
beträgt je m³

1,76 Euro 1,88 Euro

 

 

Monatliche Grundgebühr für Hauswasserzähler (BGS § 9a) bis 31.03.2023
in einer Größe

Nettopreis

Endpreis
einschl. 7 % Umsatzsteuer

bis zu Qn 2,5 m³/h 8,00 Euro 8,56 Euro
bis zu Qn 6,0 m³/h 10,40 Euro 11,13 Euro
bis zu Qn 10,0 m³/h 14,70 Euro 15,73 Euro
größer als Qn 10,0 m³/h 20,10 Euro 21,51 Euro

 

Monatliche Grundgebühr für Hauswasserzähler (BGS § 9a) ab 01.04.2023
in einer Größe

Nettopreis

Endpreis
einschl. 7 % Umsatzsteuer

bis zu Qn 2,5 m³/h 12,00 Euro 12,84 Euro
bis zu Qn 6,0 m³/h 16,00 Euro 17,12 Euro
bis zu Qn 10,0 m³/h 22,00 Euro 23,54 Euro
größer als Qn 10,0 m³/h 30,00 Euro 32,10 Euro