In der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) sind die Bedingungen und Euro-Beträge festgeschrieben, welche für die Anschlussmöglichkeit bzw. den Grundstücksanschluss sowie die Belieferung mit Trinkwasser gelten. Die aktuelle Satzung wurde im Amtsblatt des Landkreises Donau-Ries Nr. 4 vom 09.03.2023 veröffentlicht.