Rahmenvereinbarung

WSG - Kooperation mit Landwirtschaft

Vorsorge und Nachhaltigkeit zahlen sich aus. Bereits im Jahr 1989 wurde zwischen dem Bayerischen Bauernverband (BBV), Kreisverband Dillingen a.d. Donau und der BRW eine Rahmenvereinbarung zum Grundwasserschutz geschlossen. Gemeinsames Ziel der Vereinbarung ist eine grundwasserschonende Landbewirtschaftung in Wasserschutzgebieten. Die Verwirklichung dieses Zieles im Rahmen einer ordnungsgemäßen Landwirtschaft ist vor allem in Wasserschutzgebieten häufig nicht ohne Einschränkungen der landwirtschaftlichen sowie gartenbaulichen Nutzung erreichbar. Erwachsen daraus wirtschaftliche Nachteile, so besteht Einvernehmen, dass ein praktikables Verfahren des Ausgleiches auf der Grundlage des § 52 Abs. 5 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie Art. 32  Bayerisches Wassergesetz (BayWG) zu Anwendung kommt. Im Rahmen des Kooperationsmodells haben sich die Partner auf eine enge Zusammenarbeit verständigt und über ein Bonus-Malus-System eine praktikable Lösung gefunden, welche bereits seit dem Jahr 1994 zur Anwendung kommt. Der BBV empfiehlt seinen Mitgliedern nach Maßgabe der Rahmenvereinbarung zu verfahren. So hat jeder in einem der Wasserschutzgebiete tätige Landwirt die Möglichkeit, auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung einen Vertrag über eine grundwasserschonende Landbewirtschaftung mit der BRW zu schließen. Inzwischen sind mehr als 100 Landwirte der Vereinbarung beigetreten und richten die Bewirtschaftung der Flächen hinsichtlich Fruchtfolge, Bodenbearbeitung und Düngung darauf aus, dass der Gehalt an Nitrat-Stickstoff zum Ende der Vegetationszeit in der Bodenschicht möglichst gering ist. Der finanzielle Ausgleich an den Landwirt richtet sich nach dem Gehalt an Nitrat-Stickstoff zum Ende der Vegetationszeit in der Bodenschicht von 0 bis 90 cm, welcher durch Bodenproben ermittelt wird. Die Regelvergütung beträgt 200 Euro/ha. Durch die grundwasserschonende Landbewirtschaftung soll erreicht werden, dass dieser Wert möglichst gering ist. Anzustreben ist hierbei ein mittlerer Nitratgehalt von 45 kg Nmin/ha (0-90 cm).

Dass das System greift, belegen die Nitratwerte im Trinkwasser der BRW. Die verstärkt aufschlagenden Meldungen, wonach der Nitratwert zum Risikofaktor für die Wasserversorgung und der zulässige Grenzwert von 50 mg/Liter Nitratgehalt im Trinkwasser überschritten wird, trifft für die Bayerische Rieswasserversorgung nicht zu. Im Gegenteil, in den 80er Jahren lag der Nitratgehalt im Trinkwasser der BRW regelmäßig über 20 mg/l; in den letzten Jahren lag der Durchschnittswert bei 16 mg/l. Dies ist ein Zeichen dafür, dass freiwillige Vereinbarungen und gelebte Partnerschaften greifen und neben den grundsätzlich einzuhaltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen, welche für die gesamte Branche notwendig sind, einen Mehrwert bringen.

 Anerkennungs-Urkunde durch Landkreis Dillingen