Anfrage Löschwassergrundschutz

Der Brandschutz ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinden.

Sie benötigen für Ihren Bauantrag bzw. Ihr Brandschutzgutachten einen Nachweis der gesicherten Löschwasserversorgung-Grundschutz gem. BauVorlV §11 Brandschutznachweis? Grundlage für die Bereitstellung von Löschwasser aus der öffentlichen Trinkwasserversorgung ist das DVGW Arbeitsblatt W 405.

Die Menge wird durch die umliegenden Hydranten im Umkreis von 300 m (außer unüberwindbare Hindernisse wie Bahntrassen, Schnellstraßen etc.) für einen Zeitraum von 2 Stunden bereitgestellt.

Die Auskunft für den jeweiligen Löschbereich erfolgt in 3 Stufen (siehe untenstehende Tabelle).

Grundschutz:

48 m³/h

96 m³/h

192 m³/h

 

800 l/min

1.600 l/min

3.200 l/min

 

13,31 l/s

26,6 l/s

53,3 l/s

Löschbereich:

Wohngebiete

Gewerbehallen

Gewerbegebiete

Industriegebiete

 

Wir bitten Sie, die vollständige Anfrage für den Nachweis an folgende E-Mail-Adresse planauskunft@rieswasser.de oder an die Faxnummer 0 90 81 / 21 02 26 zu senden. Dabei ist unser Formblatt „Anfrage Löschwassergrundschutz“ zu verwenden.

Löschwasser-Grundschutz:

Bereitstellung aus dem Trinkwassernetz im öffentlichen Raum durch Hydranten unter der Voraussetzung eines einwandfreien funktionierenden Netzbetriebes. Brandschutz für Wohngebiete, Gewerbegebiete, Mischgebiete und Industriegebiete ohne erhöhtes Sach- oder Personenrisiko.

Löschwasserobjektschutz:

Der über dem Grundschutz hinausgehende objektbezogene Bedarf wird von der für den Brandschutz zuständigen Behörde festgelegt. Der Bedarf für ein Objekt muss vom Eigentümer unter Beachtung der DIN 1988-600 selbst bevorratet werden. Möglichkeiten sind Löschwasserteiche DIN 14210 oder Löschwasserbrunnen DIN 14220.