In der Anlage 1 finden Sie die Städte, Märkte und Gemeinden bzw. die Ortschaften, die in den Zuständigkeitsbereich der BRW fallen und in welchen die vorgenannten Satzungen gelten.
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In der Anlage 1 finden Sie die Städte, Märkte und Gemeinden bzw. die Ortschaften, die in den Zuständigkeitsbereich der BRW fallen und in welchen die vorgenannten Satzungen gelten.
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