Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Zweckverbandes Bayerische Rieswasserversorgung, Sitz Nördlingen, für das Haushaltsjahr 2025

Auszug aus dem Amtsblatt des Landkreises Donau-Ries vom 21.03.2025:

I.

Aufgrund des Art. 40 Abs. 1 und 2 sowie Art. 26 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff. Gemeindeordnung (GO) erlässt die Bayerische Rieswasserversorgung, Sitz Nördlingen, folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 wird im Erfolgsplan in den Erträgen und Aufwendungen auf 14.166.000 €
und im Vermögensplan in den Einnahmen und Ausgaben auf 7.089.000 € festgesetzt.

§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen im Vermögensplan werden nicht festgesetzt.

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan werden nicht festgesetzt.

§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Erfolgsplan wird auf 2.000.000 € festgesetzt.

§ 5
Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

 

Nördlingen, 14.03.2025
Bayerische Rieswasserversorgung
gez. Frank-Markus Merkt
Verbandsvorsitzender

 

II.
Das Landratsamt Donau-Ries hat als Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung mit Schreiben vom 14.03.2025 - Gesch.-Nr. 200; 027-941/5.2 - gewürdigt und rechtsaufsichtlich genehmigt.

 

III.
Der Haushaltsplan liegt vom Tage der Bekanntmachung an eine Woche lang bei der Geschäftsstelle der Bayerischen Rieswasserversorgung im Verwaltungsgebäude, Oskar-Mayer-Str. 55, 86720 Nördlingen, während der allgemeinen Dienststunden für jedermann zur Einsichtnahme auf.