Auszug aus dem Amtsblatt des Landkreises Donau-Ries vom 09.03.2023:
I.
Aufgrund des Art. 40 Abs. 1 und 2 sowie Art. 26 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff. Gemeindeordnung (GO) erlässt die Bayerische Rieswasserversorgung, Sitz Nördlingen, folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 wird im Erfolgsplan in den Erträgen und Aufwendungen auf 13.069.500 €
und im Vermögensplan in den Einnahmen und Ausgaben auf 5.348.000 € festgesetzt.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen im Vermögensplan werden nicht festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan werden nicht festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Erfolgsplan wird auf 2.000.000 € festgesetzt.
§ 5
Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
Nördlingen, 02.03.2023
Bayerische Rieswasserversorgung
gez. Jürgen Frank
Stv. Verbandsvorsitzender
II.
Das Landratsamt Donau-Ries hat als Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung mit Schreiben vom 21.02.2023 - Gesch.-Nr. 200; 027-941/5.2 - gewürdigt und rechtsaufsichtlich genehmigt.
III.
Der Haushaltsplan liegt vom Tage der Bekanntmachung an eine Woche lang bei der Geschäftsstelle der Bayerischen Rieswasserversorgung im Verwaltungsgebäude, Oskar-Mayer-Str. 55, 86720 Nördlingen, während der allgemeinen Dienststunden für jedermann zur Einsichtnahme auf.