Bekanntmachung zum Jahresabschluss 2020 des Zweckverbandes Bayerische Rieswasserversorgung, Sitz Nördlingen

Auszug aus dem Amtsblatt des Landkreises Donau-Ries vom 28.04.2022:

Der vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband geprüfte Jahresabschluss weist eine Bilanzsumme zum 31.12.2020 in Höhe von 53.679.695,97 € aus.

Das Jahresergebnis für das Wirtschaftsjahr 2020 weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 979.817,33 € auf und ist auf neue Rechnung vorzutragen:

Die Verbandsversammlung stimmt dem Jahresabschluss 2020 in der vorgelegten Form zu. Der Jahresabschluss 2020 ist somit festgestellt.

Die Verbandsversammlung erteilt dem Verbands- und Werkausschuss, den Verbandsvorsitzenden und der Werkleitung für das Jahr 2020 Entlastung.

Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband hat in dem Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 folgende Prüfungsurteile erteilt:

Prüfungsurteile

„Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetriebs Bayerische Rieswasserversorgung, Nördlingen - bestehend aus Bilanz zum 31.12.2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Eigenbetriebs Bayerische Rieswasserversorgung für das Wirtschaftsjahr vom 01.01. bis zum 31.12.2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse bestätigen wir nach § 7 Abs. 4 Nr. 2 und 3 KommPrV (Kommunalwirtschaftliche Prüfungsverordnung):

Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften und der Betriebssatzung. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Wir haben uns mit den wirtschaftlichen Verhältnissen des Eigenbetriebs i.S.v. § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG im Wirtschaftsjahr vom 01.01. bis zum 31.12.2020 befasst.

Auf Basis unserer durchgeführten Tätigkeiten bestätigen wir zu den wirtschaftlichen Verhältnissen nach § 7 Abs. 4 Nr. 2 KommPrV: Die wirtschaftlichen Verhältnisse wurden geprüft; sie geben keinen Anlass zu Beanstandungen.“

München, 25.06.2021

Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband
gez. Christian Göb
Wirtschaftsprüfer
 

Der geprüfte Jahresabschluss liegt vom Tage der Bekanntmachung an eine Woche lang bei der Geschäftsstelle der Bayerischen Rieswasserversorgung im Verwaltungsgebäude, Oskar-Mayer-Str. 55, 86720 Nördlingen, während der allgemeinen Dienststunden für jedermann zur Einsichtnahme auf.


Nördlingen, 27. April 2022

Bayerische Rieswasserversorgung
gez.
Bernd Hauber
Werkleiter