Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Zweckverbandes Bayerische Rieswasserversorgung, Sitz Nördlingen, für das Haushaltsjahr 2022

Auszug aus dem Amtsblatt des Landkreises Donau-Ries vom 28.04.2022:

I.

Aufgrund des Art. 40 Abs. 1 und 2 sowie Art. 26 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff. Gemeindeordnung (GO) erlässt die Bayerische Rieswasserversorgung, Sitz Nördlingen, folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2022 wird im Erfolgsplan in den Erträgen und Aufwendungen auf 12.280.000 €
und im Vermögensplan in den Einnahmen und Ausgaben auf 7.716.000 € festgesetzt.

§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen im Vermögensplan werden in Höhe von 3.400.000 € festgesetzt.

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan werden nicht festgesetzt.

§ 4
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan werden nicht beansprucht.

§ 5
Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

 

Nördlingen, 27.04.2022
Bayerische Rieswasserversorgung
gez. Jürgen Frank
Stv. Verbandsvorsitzender

 

II.
Das Landratsamt Donau-Ries hat als Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung mit Schreiben vom 12.04.2022 - Gesch.-Nr. 200; 027-941/5.2 - gewürdigt und rechtsaufsichtlich genehmigt.

 

III.
Der Haushaltsplan liegt vom Tage der Bekanntmachung an eine Woche lang bei der Geschäftsstelle der Bayerischen Rieswasserversorgung im Verwaltungsgebäude, Oskar-Mayer-Str. 55, 86720 Nördlingen, während der allgemeinen Dienststunden für jedermann zur Einsichtnahme auf.