Der Brandschutz ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinden.
Sie benötigen für Ihren Bauantrag bzw. Ihr Brandschutzgutachten einen Nachweis der gesicherten Löschwasserversorgung-Grundschutz gem. BauVorlV §11 Brandschutznachweis? Grundlage für die Bereitstellung von Löschwasser aus der öffentlichen Trinkwasserversorgung ist das DVGW Arbeitsblatt W 405.
Die Menge wird durch die umliegenden Hydranten im Umkreis von 300 m (außer unüberwindbare Hindernisse wie Bahntrassen, Schnellstraßen etc.) für einen Zeitraum von 2 Stunden bereitgestellt.
Die Auskunft für den jeweiligen Löschbereich erfolgt in 3 Stufen (siehe untenstehende Tabelle).
Grundschutz: |
48 m³/h |
96 m³/h |
192 m³/h |
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800 l/min |
1.600 l/min |
3.200 l/min |
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13,31 l/s |
26,6 l/s |
53,3 l/s |
Löschbereich: |
Wohngebiete Gewerbehallen |
Gewerbegebiete |
Industriegebiete |
Wir bitten Sie, die vollständige Anfrage für den Nachweis an folgende E-Mail-Adresse planauskunft@rieswasser.de oder an die Faxnummer 0 90 81 / 21 02 26 zu senden. Dabei ist unser Formblatt „Anfrage Löschwassergrundschutz“ zu verwenden.
Löschwasser-Grundschutz:
Bereitstellung aus dem Trinkwassernetz im öffentlichen Raum durch Hydranten unter der Voraussetzung eines einwandfreien funktionierenden Netzbetriebes. Brandschutz für Wohngebiete, Gewerbegebiete, Mischgebiete und Industriegebiete ohne erhöhtes Sach- oder Personenrisiko.
Löschwasserobjektschutz:
Der über dem Grundschutz hinausgehende objektbezogene Bedarf wird von der für den Brandschutz zuständigen Behörde festgelegt. Der Bedarf für ein Objekt muss vom Eigentümer unter Beachtung der DIN 1988-600 selbst bevorratet werden. Möglichkeiten sind Löschwasserteiche DIN 14210 oder Löschwasserbrunnen DIN 14220.