Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Zweckverbandes Bayerische Rieswasserversorgung, Sitz Nördlingen, für das Haushaltsjahr 2026
Auszug aus dem Amtsblatt des Landkreises Donau-Ries Nr. 6 vom 07.04.2026; Aufgrund des Art. 40 Abs. 1 und 2 sowie Art. 26 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff. Gemeindeordnung (GO) erlässt die Bayerische Rieswasserversorgung, Sitz Nördlingen, folgende Haushaltssatzung: Der Wirtschaftsplan für das

